Was sind Com.It.Es.?
Die 1985 gegründeten Ausschüsse sind Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaft, die direkt von Landsleuten mit Wohnsitz im Ausland in jedem Konsularbezirk gewählt werden, in dem mindestens 3.000 Landsleute in der aktualisierten Liste gemäß Art. 5, Absatz 1, des Gesetzes 459/2001. In Bezirken, in denen weniger als 3.000 italienische Staatsbürger leben, können die Ausschüsse von der diplomatisch-konsularischen Behörde ernannt werden.
Die Ausschüsse bestehen aus 12 Mitgliedern oder 18 Mitgliedern, je nachdem, ob sie in konsularischen Kreisen mit einer Anzahl von weniger als oder mehr als 100.000 ansässigen Landsleuten gewählt werden.
Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern der italienischen Staatsbürgerschaft können ausländische Staatsbürger italienischer Herkunft durch Kooptation Teil des Ausschusses sein, und zwar in einem Umfang, der 1/3 der Mitglieder des gewählten Ausschusses (4 oder 6 Mitglieder) nicht übersteigt.
Gemäß Art. 1, Co. 2 des Gesetzes 286/2003, sind die Komitees Vertretungsorgane von Italienern im Ausland in Beziehungen zu diplomatisch-konsularischen Vertretungen.
Auch durch Studien und Forschung tragen sie dazu bei, die Bedürfnisse der sozialen, kulturellen und zivilen Entwicklung der Referenzgemeinschaft zu ermitteln; in Zusammenarbeit mit der Konsularbehörde, mit den Regionen und lokalen Autonomien sowie mit den im Konsularbezirk tätigen Einrichtungen, Verbänden und Ausschüssen sind geeignete Initiativen in Fragen des sozialen und kulturellen Lebens um diese zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung junger Menschen, die Chancengleichheit, die Sozial- und Schulhilfe, die Berufsausbildung, den Freizeitsektor, den Sport und die Freizeit.
Die Ausschüsse sind auch aufgerufen, mit der Konsularbehörde beim Schutz der Rechte und Interessen italienischer Bürger mit Wohnsitz im Konsularbezirk zusammenzuarbeiten.
Was ist C.G.I.E.?
Der Generalrat der Italiener im Ausland (CGIE), der durch das Gesetz Nr. 368 vom 6. November 1989 – geändert durch das Gesetz Nr. 198 vom 18. Juni 1998, das durch die durch das Präsidialdekret Nr. 329 vom 14. September 1998 erlassene und durch das Gesetz Nr. 89 vom 23. Juni 2014 erneut geänderte Satzung erneut geändert wurde – eingerichtet wurde, ist ein beratendes Organ der Regierung und des Parlaments in wichtigen Fragen, die Gemeinschaften im Ausland betreffen.
Es bezieht seine repräsentative Legitimität aus der Direktwahl durch die Mitglieder der Komitees in der Welt und stellt einen wichtigen Schritt im Prozess der Entwicklung einer aktiven Teilnahme der italienischen Gemeinschaften in der Welt am politischen Leben des Landes dar und stellt gleichzeitig das wesentliche Organ für ihre ständige Verbindung mit Italien und seinen Institutionen dar. Der Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit ist ihr Präsident.
Der Vorstand besteht aus 63 Ratsmitgliedern, von denen 43 direkt ins Ausland gewählt und 20 von der Regierung ernannt werden. Die CGIE gFI gliedert sich in: Vollversammlung, Präsidialausschuss (bestehend aus dem Generalsekretär, 4 stellvertretenden Generalsekretären und 4 Vertretern der verschiedenen Bereiche), 3 kontinentalen Kommissionen, der Regierungsernennungskommission, 7 thematischen Kommissionen und Arbeitsgruppen.
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